Schlagwort-Archive: Kostenübernahme

Eigenheimbesitzer können bei der Steuererklärung Lohnkosten anteilsmäßig anrechnen lassen

tax-office-233345_640Nicht nur Mieter haben einen Vorteil, wenn es um die Abrechnung meiner Dienstleistungen geht. Auch Sie als Besitzer/-in eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung können sparen: 20% meiner Lohnkosten können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und sind somit absetzbar!

In der Rechnung, die Sie von mir erhalten, sind die Lohnkosten explizit ausgewiesen. Dieses ist eine Grundvoraussetzung für die Absetzbarkeit in der Steuerklärung. Eine Barzahlung – selbst mit Quittung – ist nicht zugelassen, so dass die Begleichung der Rechnung zwingend per Überweisung erfolgen muss. Legen Sie Ihrer Steuererklärung den entsprechenden Kontoauszug mit bei, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung durch Rückfragen zu vermeiden. Beachten Sie auch die Höchstgrenze von 6.000 Euro (≙ 1.200 Euro an Steuererstattung) an Lohnkosten, die Sie angeben können.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf finanztip.de.

Mietrecht: Wer trägt die Kosten für die Neuversiegelung in Bad und Küche?

Eine typische Mietwohnung: Wer übernimmt die Kosten für die Erneuerung von Silikonfugen?

Eine typische Mietwohnung: Wer übernimmt die Kosten für die Erneuerung von Silikonfugen?

Sofern die Silikonfuge nicht durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters erneuert werden muss, ist der Vermieter für den Austausch der Fuge verantwortlich und muss die Kosten hierfür tragen.

Viele Mietverträge enthalten eine Klausel über Kleinreparaturen, bei denen sich der Mieter beteiligen muss. Gerne werden auch von den Vermietern die Erneuerungen von Silikonfugen dort mit eingeordnet. Zu unrecht, wie das Amtsgericht Wedding befand: im Urteil vom 25. Oktober 2011, Az.: 20 C 191/11 legt das Gericht fest, dass die Kosten vom Vermieter zu tragen sind.

Weitere Informationen auf der Seite von mietrecht.org.