Nicht nur Mieter haben einen Vorteil, wenn es um die Abrechnung meiner Dienstleistungen geht. Auch Sie als Besitzer/-in eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung können sparen: 20% meiner Lohnkosten können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und sind somit absetzbar!
In der Rechnung, die Sie von mir erhalten, sind die Lohnkosten explizit ausgewiesen. Dieses ist eine Grundvoraussetzung für die Absetzbarkeit in der Steuerklärung. Eine Barzahlung – selbst mit Quittung – ist nicht zugelassen, so dass die Begleichung der Rechnung zwingend per Überweisung erfolgen muss. Legen Sie Ihrer Steuererklärung den entsprechenden Kontoauszug mit bei, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung durch Rückfragen zu vermeiden. Beachten Sie auch die Höchstgrenze von 6.000 Euro (≙ 1.200 Euro an Steuererstattung) an Lohnkosten, die Sie angeben können.
Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf finanztip.de.